Fischtest

Fischtest (Ermittlung der akuten Fischgiftigkeit)

Zur Bestimmung der akuten Toxizität von Abwässern nach DIN 38412-L31/L15 werden Fische verschiedenen Verdünnungsstufen des Abwassers ausgesetzt. Nach 48 stündiger Exposition der Testorganismen wird die Verdünnungsstufe des nicht akut giftigen Ansatzes bestimmt.

Fischtest

Als Testorganismus dient die Goldorfe (Leuciscus idus (L.) Variante: melanotus), eine orangegelbe Variante des Alands (Orfe), die in Flüssen und Seen in Mittel- und Nordeuropa vorkommt. Fische sind das Endglied der aquatischen Nahrungskette, die empfindlich auf Veränderungen ihrer Umwelt reagieren. Verschlechtert sich die Qualität des Wassers, kann es zu Schädigungen der Fische kommen, die an verschiedenen Symptomen (z.B. Luftschnappen, Taumeln, Verlust der Orientierung, Lethargie) zu erkennen sind. Diese Schädigungen können zum Tode führen.
Die Durchführung des Fischtests ist gemäß Tierschutzgesetz anzeige-, genehmigungspflichtig.

Das Verfahren ist auf Abwässer aller Art anwendbar. Der Fischtest ist ein Standardverfahren, das zum Vollzug von Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz durchgeführt werden kann.