Biologische Abbautests

Biologische Abbautests dienen der Erfassung der Mineralisierbarkeit von Fremdstoffen im Wasserkreislauf und damit der Vermeidung der Anreicherung von persistierenden Substanzen/Metaboliten (z.B. Tenside)  in der Umwelt.

Darüber hinaus dienen Abbautests dem Erkennen (öko)toxischer Abbauprodukte. Dies geschieht durch die

Die Erfassung toxischer Effekte als Summenparameter war bis 2005 nur durch den Fischtest nach DIN 38412-L31 als Tierversuch möglich. Der Fischtest wird mit Goldorfen durchgeführt und war bis 2004 in der Abwasserverordnung vorgeschrieben. Dieses Verfahren ist ein anzeigepflichtiger Tierversuch, der nur mit geklärtem Abwasser durchgeführt werden darf.

Inzwischen wurde mit dem Fischeitest nach DIN 15088-T6 ein tierversuchsfreies Testsystem etabliert, das den Fischtest seit Januar 2005 ersetzt.

Es ist deshalb nicht mehr erforderlich, Abbauprodukte von z.B. Sicker-oder Prozessabwasser in Modellkläranlagen (z.B. nach OECD 303) zu erzeugen, um die gesetzlichen Tierschutzauflagen (Exposition von Wirbeltieren nur gegenüber geklärtem Abwasser) zu erfüllen.

Es ist davon auszugehen, dass die Abbauprodukte die im Zahn-Wellens-Test generiert werden, denen der Modellkläranlage weitgehend entsprechen. Die Erfassung der Wirbeltiertoxizität der Abbauprodukte kann nunmehr mit dem Fischeitest erfolgen.

Laborkläranlagen

Zur Erfassung der biologischen Abbaubarkeit von Schadstoffen können verschiedene Verfahren eingesetzt werden:

Bei diesem Testverfahren wird Belebtschlamm aus Kläranlagen und synthetisches Abwasser zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit bzw. Elimination verwendet. Mit Hilfe des Belebtschlamms und anderen Testparametern werden die biologischen Stufen von Kläranlagen stimuliert. Das Testverfahren basiert auf OECD 303A (Coupled Unit Tests), DIN 38412-L26.

In der Vergangenheit wurden Modellkläranlagen genutzt zur Simulation des Abbauprozesses mit dem Ziel, zu überprüfen, ob im gereinigten Abwasser noch öktoxische Schadstofffracht vorliegt.

Kopplung von Abbautest mit Biotests

Zahn-Wellens-Test

Das Verfahren nach EN ISO 9888-L25 1999-11 / OECD 302 B dient zur Bestimmung der Elimination und der vollständigen biologischen Abbaubarkeit von wasserlöslichen organischen Substanzen oder von Abwasserinhaltsstoffen durch aerobe Mikroorganismen. Es wird geprüft, ob der Gehalt an löslichen organischen Substanzen (DOC) in einer in einer Testkonzentration von 400mg/L bei Versuchsbeginn über einen Zeitraum von 7-21 Tagen biologische abgebaut oder eliminiert wird. Dazu werden der Probe anorganische Nährsalze und Klärschlamm (Inoculum) aus einer Abwasserreinigungsanlage zugegeben. Die Wahl des Inoculums orientiert sich bei der Chemikalientestung am bestimmungsgemäßen Gebrauch der Substanz oder des Substanzgemisches. In der Regel sind das kommunale Kläranlagen. Im Abwassermanagement von Industrieanlagen werden Prozesswasser oder Teilströme je nach Einleitersituation mit Inoculae von der jeweiligen Industrieabwasserreinigungsanlage oder bei Indirekteinleitern von der empfangenden Kommunalen Kläranlage verwendet. Der Test kann auch eingesetzt werden, um eine mögliche Beeinträchtigung der Abbauleistung durch das Testgut zu erfassen. Dazu wird die Probe mit Modellsubtanzen oder Substanzgemischen versetzt und die Abnahme des DOC über einen Zeitraum von 7-21 Tagen bestimmt.

Die Erfassung toxischer Effekte der Abbauprodukte als Summenparameter kann durch Biotests erfolgen.

Nitrifikationshemmtest

Der Nitrifikationshemmtest nach DIN EN ISO 9509 L38 2006-10 erfasst Wirkungen auf den Prozess der Nitrifikation, d.h die Oxidation des toxischen Abwasserinhaltsstoff Ammoniak zu Nitrat. Dabei wird je nach Fragestellung die Wirkung des Testgutes auf die Umsetzungskapazität eines Inoculums aus einer industriellen oder einer kommunalen Kläranlage untersucht.

Wachstumshemmtest mit Pseudomonas putida

Mit diesem Verfahren nach DIN EN ISO 10712-L8 1996-02 wird die Wirkung von Abwasserinhaltsstoffen auf das Wachstum von Bakterien gemessen. Das Verfahren wird eingesetzt, um negative Auswirkungen von Einleitungen auf die Biozönose und Funktionsfähigkeit von Kläranlagen zu erfassen. Das Bakterium Pseudomonas putida wird stellvertretend für heterotrophe Mikroorganismen im Süßwasser verwendet.

Wir bieten dieses Verfahren nur noch als Sonderuntersuchung im Rahmen von nicht akkreditierten Leistungen an.