Sachkundelehrgang Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung über deren Anwendung erfordert ein besonderes Fachwissen aus verschiedenen Bereichen wie Zoologie, Botanik, Rechtsvorschriften und Ökologie. Nur durch eine gute Beratung und umfassende Kenntnisse kann man den meist sehr hohen Ansprüchen der Kunden gerecht werden. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln erfordert daher ein hohes Maß an Qualitätssicherung und Fachkenntnissen und bedarf sowohl gründlicher Ausbildung als auch kontinuierlicher Fortbildung der Mitarbeiter.
Für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Sachkunde der Verkäufer. Dies wird durch die Pflanzenschutz Sachkundeverordnung geregelt. Demnach sind Personen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen verpflichtet, einen Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse hinsichtlich der Eigenschaften, Wirkungen und Anwendungsverfahren sowie der Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln abzulegen. Nur Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die Pflanzenschuzt Sachkunde umfasst die eine Sachkundeprüfung bei einem Sachverständigen abgelegt haben dürfen Pflanzenschutzmittel nach Beratung des Kunden abgeben. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wird stichprobenartig von der zuständigen Behörde kontrolliert.
GOBIO bietet ein produktunabhängiges Weiterbildungsangebot zu Schadursachen bei Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, Anwendung und Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Grundlagen des integrierten Pflanzenschutzes.
Zudem werden relevante rechtliche Bestimmungen behandelt. Durch praktische Übungen beim Bestimmen von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen sowie beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln wird das theoretisch Gelernte vertieft.
Die Sachkundeprüfung
wird direkt im Anschluss an die Schulung von einem Prüfungsausschuss des Regierungspräsidiums Gießen abgenommen.