Pflanzenschutz Fortbildung | 04.03.2019

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Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder, der Pflanzenschutzmittel verkaufen oder beruflich anwenden will, dazu verpflichtet, sich alle 3 Jahre fortzubilden.

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Beschreibung

Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder, der Pflanzenschutzmittel verkaufen oder beruflich anwenden will, dazu verpflichtet, sich alle 3 Jahre fortzubilden. Um den Anforderungen des integrierten Pflanzenschutzes gerecht zu werden, ist ein hohes Maß an Fachkompetenz notwendig.

Die Gobio GmbH ist als unabhängiger Anbieter für Fortbildungen nach §7 PflSchSachkV ihr idealer Partner, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter in allen Belangen des Pflanzenschutzes auf dem neuesten Stand sind und Ihr Unternehmen allen Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Dabei profitieren Sie von unserer über 10-jährigen Erfahrung im Bereich der Ökotoxikologie und des Umweltschutzes.