§11 TierSchG | 21.02.2019

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Nach §11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind Personen mit gewerbsmäßigem oder privatem Umgang mit Tieren in größerem Umfang verpflichtet, einen Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung der Tiere abzulegen.

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Beschreibung

Nach §11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind Personen mit gewerbsmäßigem oder privatem Umgang mit Tieren in größerem Umfang verpflichtet, einen Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung der Tiere abzulegen.
Demnach dürfen nur Personen, die eine Sachkundeprüfung bei einem Sachverständigen abgelegt haben, mit behördlicher Erlaubnis Wirbeltiere halten, züchten oder pflegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren gepflegt wird.

Das GOBIO-Institut für Gewässeroekologie und angewandte Biologie bietet Ihnen ein Weiterbildungsangebot gemäß §11 TierSchG an, das darauf ausgerichtet ist, Theorie und Praxis zur Haltung, Pflege und Unterbringung von Teich- und Aquarienfischen zu vermitteln und zu vertiefen:

Die von uns im Seminar vermittelten theoretischen und praktischen Fertigkeiten haben sich bisher bei den Schulungsteilnehmern als hervorragende Grundlage, sowohl für die von uns durchgeführten mündlichen und schriftlichen Prüfungen als auch für ein Fachgespräch mit dem Amtstierarzt nach § 11 TierSchG, erwiesen. Dieses kann auf Wunsch direkt im Anschluss an das Seminar vor einer Prüfungskommission der IHK Wiesbaden in unserem Institut abgelegt werden.