Weiterbildungsangebote §11 TierSchG

Nach §11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) sind Personen mit gewerbsmäßigem oder privatem Umgang mit Tieren in größerem Umfang verpflichtet, einen Sachkundenachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung der Tiere abzulegen.

Demnach dürfen nur Personen, die eine Sachkundeprüfung bei einem Sachverständigen abgelegt haben, mit behördlicher Erlaubnis Wirbeltiere halten, züchten oder pflegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren gepflegt wird.

Das GOBIO-Institut für Gewässeroekologie und angewandte Biologie bietet Ihnen ein Weiterbildungsangebot gemäß §11 TierSchG an, das darauf ausgerichtet ist, hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung von Teichfischen theoretische Hintergründe anzubieten und vorhandene praktische Erfahrungen zu vertiefen.

Informationen zu unserer Schulung nach §11 Tierschutzgesetz entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

ZUR GOBIO GMBH - INSTITUT FÜR GEWÄSSEROEKOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Seminar, Schulung, Weiterbildung, Kurs, § 11 Tierschutzgesetz, § 11 TierSchG, tierschg, Sachkunde, Sachkundenachweis